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Widerrufsbestimmungen

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
besteht, wenn – wie beim Verkauf von Eintrittskarten – der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufrecht.

Für den Online-Verkauf von Eintrittskarten besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet
zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.